Haas Wildfutter AGB
Geltungsbereich
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn auf die nicht ausdrücklich verwiesen wird. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns.
Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preislisten gelten freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung. Der Vertrag ist abgeschlossen wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ein Lieferung abgesendet haben. Die zum jeweiligen Lieferzeitpunkt aktuellen Preise sind Abrechnungsgrundlage, sofern nicht anderes vereinbart ist.
Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Kunden nicht zu. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Erfüllung und Gefahrenübergang
Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt und damit ist auch die Gefahr auf unseren Kunden Übergegangen, wenn
- bei vereinbarter Auslieferung durch unsere Frächter die Ware unser Gelände in St. Leonhard am Forst verlässt,
- bei vereinbarter Abholung durch unseren Kunden die Lieferbereitschaft durch uns angezeigt worden ist,
- bei vereinbarter Verfrachtung durch die Bahn die Lieferung an die Bahn übergeben wurde.
Zahlungen
Bei allen Zahlungen sollen auf den Belegen Rechnungsnummern angegeben werden. Allerdings sind Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden nicht bindend. Es bleibt uns vorbehalten, auf welchen von mehreren offenen Forderungen Zahlungen angerechnet werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebenkosten unser Eigentum. Die Befugnis unseres Kunden, die Ware zu veräußern oder zu verarbeiten/verfüttern, erlischt bei jedem Zahlungsverzug, bei einem Insolvenzverfahren unseres Kunden oder mit der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes.
Gewährleistung
Unser Kunde ist bei sonstigem Erlöschen seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die Ware sofort bei Übernahme auf erkennbare Mängel zu untersuchen und allenfalls vorliegende Mängel sofort, verborgene Mängel spätestens nach 10 Tagen nach Bekannt werden zu rügen. Es ist uns zu überlassen in welcher Weise Gewährleistungsansprüche erledigt werden. Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüber hinausgehende besondere Eigenschaften nur dann, wenn diese con uns schriftlich zugesichert worden sind. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche an uns fällige Zahlungen zurückzuhalten
Schadensersatz
Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Allfällige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.
Rücktritt
Falls über das Vermögen unseres Kunden das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet werden sind wir dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Datenschutzgesetz
Zum Zwecke der Geschäftsabwicklung werden in unserem EDV System folgende persönliche Daten gespeichert: Name, Anschrift, Umsatz.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen und für alle sonstigen Ansprüche gilt die Anwendung österreichischen Binnenrechts als vereinbart. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Melk vereinbart.